Kommt und seht

Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahlen

Vorschlagslisten der Kandidaten

Die Vorschlagslisten mit den Kandidaten für die Kirchenvorstands und Pfarreiratswahlen entnehmen Sie bitte den Aushängen in unseren Kirchen, Pfarrheimen und Kindertageseinrichtungen. Ebenso ist die Bekanntmachung „Auskunftsrecht bzgl. Eigener personenbezogener Daten in der Liste der Wahlberechtigten“ den Aushängen zu entnehmen.

 

Alle Wahlberechtigten haben das Recht innerhalb von zwei Wochen weitere Vorschläge einzureichen. Ergänzungsvorschläge können bis zum 10.10.25 beim Wahlvorstand eingereicht werden. Für einen solchen Vorschlag sind mindestens 10 Unterschriften von Wahlberechtigten, Vor- und Nachname und Erstwohnsitz der vorgeschlagenen Person und deren schriftliche Bereitschaft zur Kandidatur notwendig. Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind. Der Wahlvorstand prüft die Wählbarkeitsvoraussetzungen.

Vorschlagslisten der Kandidaten