Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahlen
Die Wahlzeiten für die Urnenwahl in der Kirchengemeinde St. Vitus Emmerich am Rhein sind:
Samstag, 08. November 2025:
14:00 – 18:00 Uhr im St.-Martinus-Stift, Martinusstr. 5
Sonntag, 09 November 2025:
09:00 – 13:00 Uhr im Pfarrzentrum, Koppelweg 2A
Die Beantragung der Briefwahl ist jederzeit nach Bekanntgabe der endgültigen Vorschlagsliste möglich. Die Briefwahlunterlagen können ab dem 20. Oktober persönlich im Pfarrbüro St. Vitus angefordert werden oder schriftlich per Brief oder E-Mail (stvitus-emmerich@bistum-muenster.de). Mit einer formlosen Vollmacht ist es möglich, Unterlagen für eine andere Person anzufordern und entgegenzunehmen.
Wichtig: Die Frist für Antragstellung auf Briefwahl endet am 5. November 2025
Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahl sind alle Mitglieder der katholischen Kirche ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Erstwohnsitz muss 6 Monate vor dem Wahltag in der Pfarrei erfolgt sein. Mit Kirchenaustritt erlischt das Wahlrecht.
Wahlberechtigt zur Pfarreiratswahl sind alle Mitglieder der katholischen Kirche ab dem 14. Lebensjahr.
